Die nötigen Dokumente, Land für Land
Welche Dokumente verlangt werden, hängt vom Land der ausländischen verlobten Person ab. Hier finden Sie für jedes Land, was die Schweizer Botschaften verlangen – und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.
- BRBrasilien
- PTPortugal
- XKKosovo und Albanien
- RSSerbien
- RURussland und Ukraine
- PHPhilippinen
- THThailand
- MAMarokko
Regeln, die für alle Länder gelten
- Originale, nicht älter als 6 Monate; Fotokopien werden nicht akzeptiert.
- Apostille oder Beglaubigung, dann Übersetzung, wenn das Dokument nicht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch ist.
- Mögliche Überprüfung durch die Schweizer Botschaft, auf Kosten der Verlobten.
Ihr Land ist nicht auf der Liste? Schreiben Sie uns: Wir bearbeiten Dokumente aus der ganzen Welt.
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