Die nötigen Dokumente, Land für Land

Welche Dokumente verlangt werden, hängt vom Land der ausländischen verlobten Person ab. Hier finden Sie für jedes Land, was die Schweizer Botschaften verlangen – und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

Regeln, die für alle Länder gelten

  • Originale, nicht älter als 6 Monate; Fotokopien werden nicht akzeptiert.
  • Apostille oder Beglaubigung, dann Übersetzung, wenn das Dokument nicht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch ist.
  • Mögliche Überprüfung durch die Schweizer Botschaft, auf Kosten der Verlobten.

Ihr Land ist nicht auf der Liste? Schreiben Sie uns: Wir bearbeiten Dokumente aus der ganzen Welt.

Starten Sie mit dem Gratis-Test

In weniger als einer Minute wissen Sie, welche Schritte auf Sie zukommen und in welcher Reihenfolge.

Gratis-Test starten +41 21 505 01 20