In der Schweiz heiraten mit einer Partnerin oder einem Partner aus Thailand
Thailand wendet das Haager Übereinkommen erst ab dem 28. Februar 2027 an. Bis dahin müssen alle Dokumente vom thailändischen Aussenministerium beglaubigt werden.
- Dokumente
- Pass, Geburtsurkunde (Tho. Ro. 1 oder 19), Hausregister (Tabian Ban) oder Auszug Tho. Ro. 14/1, Bericht des Central Registry Office in Bangkok, Zivilstandsnachweis, nicht älter als 6 Monate
- Bei Scheidung oder Verwitwung
- Kho. Ro. 6 (Scheidung) oder Kho. Ro. 5 (Tod)
- Namensänderung
- Cho 2, Cho 3 oder Cho 5
- Beglaubigung
- Thailändisches Aussenministerium; Apostille ab 28.02.2027
- Dauer und Kosten (Botschaft)
- Etwa CHF 350, mindestens 2 Monate vor der Heirat
Häufige Fallstricke
Dokumente, die beim Zentralregister auf Englisch bestellt werden, müssen nicht übersetzt, aber trotzdem beglaubigt werden. Die Umschrift des thailändischen Namens muss mit dem Pass übereinstimmen.
Quellen: Schweizer Botschaft in Thailand, HCCH.