In der Schweiz heiraten mit einer Partnerin oder einem Partner aus Thailand

Thailand wendet das Haager Übereinkommen erst ab dem 28. Februar 2027 an. Bis dahin müssen alle Dokumente vom thailändischen Aussenministerium beglaubigt werden.

Dokumente
Pass, Geburtsurkunde (Tho. Ro. 1 oder 19), Hausregister (Tabian Ban) oder Auszug Tho. Ro. 14/1, Bericht des Central Registry Office in Bangkok, Zivilstandsnachweis, nicht älter als 6 Monate
Bei Scheidung oder Verwitwung
Kho. Ro. 6 (Scheidung) oder Kho. Ro. 5 (Tod)
Namensänderung
Cho 2, Cho 3 oder Cho 5
Beglaubigung
Thailändisches Aussenministerium; Apostille ab 28.02.2027
Dauer und Kosten (Botschaft)
Etwa CHF 350, mindestens 2 Monate vor der Heirat

Häufige Fallstricke

Dokumente, die beim Zentralregister auf Englisch bestellt werden, müssen nicht übersetzt, aber trotzdem beglaubigt werden. Die Umschrift des thailändischen Namens muss mit dem Pass übereinstimmen.

Quellen: Schweizer Botschaft in Thailand, HCCH.