In der Schweiz heiraten mit einer Partnerin oder einem Partner aus Serbien
Serbien stellt Zivilstandsauszüge auf internationalem Formular (CIEC) aus, die keine Apostille brauchen. Die übrigen Dokumente müssen vom zuständigen Gericht mit einer Apostille versehen werden.
- Geburtsurkunde
- Izvod iz matične knjige rođenih auf internationalem Formular (CIEC)
- Staatsangehörigkeit und Wohnsitz
- Uverenje o državljanstvu, potvrda o prebivalištvu
- Zivilstand
- Uverenje sa podacima o svim upisanim činjenicama (Bescheinigung aller eingetragenen Tatsachen)
- Bei Scheidung
- Scheidungsurteil oder Todesurkunde auf internationalem Formular
- Apostille
- Durch das zuständige Gemeindegericht, vor der Übersetzung; für internationale Auszüge nicht nötig
Häufige Fallstricke
Die Apostille muss vor der Übersetzung angebracht werden. Kann die verlobte Person die Sprache der Dokumente nicht lesen, braucht es eine vereidigte Dolmetscherin oder einen vereidigten Dolmetscher: Familienangehörige dürfen nicht übersetzen.
Quelle: Schweizer Botschaft in Serbien.