Eine im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz eintragen lassen
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in der Schweiz nicht automatisch bekannt. Damit sie im Personenstandsregister (Infostar) erscheint, muss sie gemeldet und anerkannt werden.
Wen betrifft es?
Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland geheiratet haben, und ihre ausländischen Ehepartner. Nur Ehen aus Deutschland, Österreich und Italien werden automatisch gemeldet: In allen anderen Fällen müssen Sie selbst aktiv werden.
So läuft es ab
- Sie übergeben die Heiratsurkunde und die Zivilstandsdokumente der Schweizer Vertretung im Heiratsland.
- Diese prüft die Dokumente (teils über eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt), beglaubigt sie und lässt sie übersetzen.
- Sie leitet sie an die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimat- oder Wohnkantons weiter.
- Die Behörde entscheidet über die Anerkennung, und die Ehe wird in Infostar eingetragen.
Das Verfahren kann mehrere Monate dauern.
Warum das wichtig ist
Ohne Eintragung bleibt Ihr Schweizer Zivilstand «ledig»: kein Pass mit dem Ehenamen, kein Familiennachzug, keine erleichterte Einbürgerung. Ein Tipp: Beantragen Sie die Ledigkeitsbescheinigung Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin vor der Heirat – danach ist sie oft nicht mehr erhältlich.
Unser Paket
CHF 390: Zusammenstellung des Dossiers für die Botschaft oder die kantonale Behörde, Prüfung der Urkunden, Apostillen und Übersetzungen, Begleitung bis zur Eintragung. Übersetzungen und Urkundenbestellungen werden einzeln verrechnet.
Quellen: Stadt Genf, vd.ch, BJ.
Häufige Fragen
Wir sind beide Ausländer und haben im Ausland geheiratet. Müssen wir die Ehe eintragen lassen?
In der Regel nicht, da keiner von Ihnen als Schweizer registriert ist. Gemeinde und Migrationsamt verlangen Ihre Heiratsurkunde aber, um Ihre Bewilligungen anzupassen.
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