In der Schweiz heiraten mit einer Partnerin oder einem Partner aus Marokko
Marokko wendet das Haager Übereinkommen seit 2016 an: Alle Dokumente brauchen eine Apostille. Die marokkanische verlobte Person muss persönlich bei der Schweizer Botschaft in Rabat erscheinen.
- Geburtsurkunde
- Copie intégrale (vollständige Abschrift) auf Französisch, mit Apostille und Randvermerken (Heirat, Scheidung, Tod)
- Wohnsitz
- Certificat de résidence (Wohnsitzbescheinigung), Apostille bei der Präfektur
- Wenn ledig
- Attestation de célibat (Ledigkeitsbescheinigung) oder eidesstattliche Erklärung, mit Apostille
- Bei Scheidung oder Verwitwung
- Urkunde der früheren Ehe, Scheidungsurteil oder Todesurkunde sowie Bescheinigung, dass keine neue Ehe geschlossen wurde
- Ausweise
- CNIE und Pass, mit Kopien im Format A4
- Gebühr (Botschaft)
- 4’505 MAD (ledig) oder 5’375 MAD (geschieden oder verwitwet)
Häufige Fallstricke
Ein unvollständiges Dossier oder Verspätung beim Termin führen zur Ablehnung. Alle Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Scheidungen, die nach bestimmten Formen des marokkanischen Rechts ausgesprochen wurden, können Fragen zur Anerkennung aufwerfen: Wir prüfen Ihren Fall.
Quelle: Schweizer Botschaft in Marokko.