In der Schweiz heiraten mit einer Partnerin oder einem Partner aus Brasilien
Für eine brasilianische verlobte Person stammen die Dokumente vom Cartório de Registro Civil. Sie brauchen eine Apostille aus Brasilien und müssen danach aus dem Portugiesischen übersetzt werden.
- Geburtsurkunde
- Certidão de nascimento em inteiro teor (vollständige Fassung, nicht der Kurzauszug), aktuell
- Zivilstand
- Nachweis des Zivilstands; bei Scheidung muss der Scheidungsvermerk (averbação) auf der Urkunde stehen
- Apostille
- Ja: Brasilien wendet das Haager Übereinkommen seit 2016 an; die Apostille stellen die Cartórios aus
- Übersetzung
- Pflicht, aus dem Portugiesischen in die Amtssprache
- Konsulat in Zürich
- Stellt eine konsularische Zivilstandserklärung aus (vom Amt bestätigen lassen)
Häufige Fallstricke
Der Kurzauszug der Geburtsurkunde wird oft abgelehnt: Verlangen Sie die inteiro teor. Eine Scheidung, die nicht auf der Urkunde vermerkt ist (averbado), blockiert das Verfahren. Wir bestellen die Urkunden in Brasilien, holen die Apostille und übersetzen alles.
Quellen: Schweizer Botschaft in Brasilien, HCCH.