Ihre ausländischen Dokumente – für Sie bestellt und übersetzt
Dieser Schritt kostet am meisten Zeit: aktuelle Dokumente im richtigen Format, mit Apostille oder Beglaubigung, dann übersetzt. Wir übernehmen das.
Die allgemeinen Regeln
- Nur Originale, nicht älter als 6 Monate. Fotokopien werden nicht akzeptiert, und die Originale erhalten Sie nicht zurück.
- Apostille, wenn das Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat, sonst Beglaubigung durch das Aussenministerium des Landes.
- Übersetzung ins Deutsche, Französische oder Italienische für jedes Dokument in einer anderen Sprache.
- Hat das Amt Zweifel an einem Dokument, kann es eine Überprüfung durch die Schweizer Botschaft verlangen, auf Kosten der Verlobten.
Mehrsprachige Auszüge
Manche Länder stellen mehrsprachige Zivilstandsauszüge aus (CIEC-Übereinkommen Nr. 16), etwa Portugal und Serbien. Sie brauchen keine Apostille und grundsätzlich keine Übersetzung. Wir prüfen, ob das Amt sie für Ihr Dossier akzeptiert.
Unsere Preise
- Bestellung einer ausländischen Urkunde: CHF 120 pro Dokument, plus Preis der Urkunde und Versand.
- Apostille oder Beglaubigung: CHF 60 pro Dokument, plus Gebühr des Landes und Versand.
- Beglaubigte Übersetzung: gemäss unserem Tarif, mindestens CHF 90 pro Auftrag.
Zu den Regeln Land für Land.
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