Ihre ausländischen Dokumente – für Sie bestellt und übersetzt

Dieser Schritt kostet am meisten Zeit: aktuelle Dokumente im richtigen Format, mit Apostille oder Beglaubigung, dann übersetzt. Wir übernehmen das.

Die allgemeinen Regeln

  • Nur Originale, nicht älter als 6 Monate. Fotokopien werden nicht akzeptiert, und die Originale erhalten Sie nicht zurück.
  • Apostille, wenn das Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat, sonst Beglaubigung durch das Aussenministerium des Landes.
  • Übersetzung ins Deutsche, Französische oder Italienische für jedes Dokument in einer anderen Sprache.
  • Hat das Amt Zweifel an einem Dokument, kann es eine Überprüfung durch die Schweizer Botschaft verlangen, auf Kosten der Verlobten.

Mehrsprachige Auszüge

Manche Länder stellen mehrsprachige Zivilstandsauszüge aus (CIEC-Übereinkommen Nr. 16), etwa Portugal und Serbien. Sie brauchen keine Apostille und grundsätzlich keine Übersetzung. Wir prüfen, ob das Amt sie für Ihr Dossier akzeptiert.

Unsere Preise

  • Bestellung einer ausländischen Urkunde: CHF 120 pro Dokument, plus Preis der Urkunde und Versand.
  • Apostille oder Beglaubigung: CHF 60 pro Dokument, plus Gebühr des Landes und Versand.
  • Beglaubigte Übersetzung: gemäss unserem Tarif, mindestens CHF 90 pro Auftrag.

Zu den Regeln Land für Land.

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