In der Schweiz heiraten mit einer Partnerin oder einem Partner aus Russland oder der Ukraine
Russland und die Ukraine wenden das Haager Übereinkommen an: Alle Zivilstandsurkunden brauchen eine Apostille und werden danach mit der genauen Schreibweise aus dem Pass übersetzt.
- Russland: Dokumente
- Duplikat der Geburtsurkunde (свидетельство о рождении, Vermerk «ПОВТОРНОЕ») vom ZAGS, Wohnsitznachweis, Pass
- Russland: Ledigkeit
- Laut Schweizer Botschaft ist keine Ledigkeitsbescheinigung nötig
- Russland: Scheidung
- Duplikat der Scheidungsurkunde und Urteil
- Ukraine: Dokumente
- Duplikat der Geburtsurkunde (свідоцтво про народження), notariell beglaubigte Zivilstandserklärung, Wohnsitzbestätigung
- Ukraine: Scheidung
- Registerauszug (витяг) mit dem Namen vor der früheren Ehe, Urteil mit Datum der Rechtskraft
- Apostille
- Pflicht auf allen Zivilstandsurkunden
Häufige Fallstricke
Die Namen müssen genau wie im internationalen Pass transliteriert sein. Rechnen Sie mit mehr als 12 Wochen, wenn das Verfahren über die Schweizer Botschaft in Moskau läuft. Für Personen aus ukrainischen Gebieten, die nicht unter Regierungskontrolle stehen, gibt es Ersatzlösungen.
Quellen: Schweizer Botschaft in Russland, Schweizer Botschaft in der Ukraine.