In der Schweiz heiraten, wenn einer von Ihnen Ausländer ist

Vor der Trauung prüft das Zivilstandsamt, ob der Heirat nichts im Weg steht: Das ist das Ehevorbereitungsverfahren. Bei einer ausländischen verlobten Person entscheiden die Dokumente aus ihrem Land über alles.

Die Voraussetzungen

  • Das 18. Altersjahr vollendet haben und urteilsfähig sein.
  • Nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  • Nicht eng miteinander verwandt sein.
  • Für die ausländische verlobte Person: während des ganzen Verfahrens und bis zur Heirat den rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen (Art. 98 Abs. 4 des Zivilgesetzbuches, ZGB). Siehe legaler Aufenthalt und Heiratsvisum.

Das Amt verweigert seine Mitwirkung, wenn die Heirat offensichtlich dazu dient, die Bestimmungen über den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu umgehen.

Wo Sie das Gesuch einreichen

Beim Zivilstandsamt am Wohnort einer der verlobten Personen. Wenn Sie beide im Ausland leben, beim Amt des vorgesehenen Trauungsorts oder über die Schweizer Vertretung in Ihrem Land. Jeder Kanton hat seine eigenen Abläufe: zu Ihrem Kanton.

Die Dokumente

  • Schweizer verlobte Person: Ausweis und Wohnsitzbestätigung.
  • Ausländische verlobte Person: Originale der Geburtsurkunde (mit Angabe der Eltern), Nachweis der Staatsangehörigkeit, Nachweis des Zivilstands (ledig, geschieden oder verwitwet), Wohnsitzbestätigung und Pass.
  • Die Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Fotokopien werden nicht akzeptiert.
  • Ausländische Dokumente brauchen in der Regel eine Apostille oder Beglaubigung und müssen übersetzt werden, wenn sie nicht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch sind.

Die genaue Liste hängt vom Land ab: Dokumente nach Land.

Die Fristen

Das Verfahren dauert einige Wochen bis mehrere Monate. Verlangt das Amt eine Überprüfung der Dokumente durch die Schweizer Botschaft in Ihrem Land, rechnen Sie mit mehreren zusätzlichen Monaten. Nach Abschluss des Verfahrens muss die Trauung innert 3 Monaten stattfinden.

Die Trauung

Zwei volljährige Trauzeugen mit Pass oder Identitätskarte sind Pflicht. Versteht einer von Ihnen die Amtssprache nicht, braucht es auf Ihre Kosten eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher: Wir können das für Sie organisieren. Die meisten Kantone bieten gegen Aufpreis besondere Trauungsorte an.

Unsere Pakete

Basis (CHF 490): Prüfung aller Dokumente, Formulare, Terminvereinbarung und Kontakt mit dem Amt bis zur Eröffnung des Verfahrens. Komplett (CHF 790): zusätzlich Begleitung bis zur Trauung, Reservation der Dolmetscherin oder des Dolmetschers und bei Bedarf Gesuch um Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat. Heirat + Familiennachzug (CHF 1’290): das ganze Komplett-Paket plus die Bewilligung für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin.

Quelle: Bundesamt für Justiz, FAQ Ehe.

Häufige Fragen

Können zwei Ausländer in der Schweiz heiraten?

Ja, sofern sie ihren rechtmässigen Aufenthalt nachweisen und die verlangten Zivilstandsdokumente vorlegen.

Gibt es eine Wartefrist zwischen Verfahrensabschluss und Heirat?

Nein. Die frühere Wartefrist von 10 Tagen wurde abgeschafft. Die Heirat muss aber innert 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens stattfinden.

Kann ich den Ort der Trauung wählen?

Ja, in den offiziellen Trauzimmern oder an besonderen Orten, die die Kantone gegen Aufpreis anbieten. Heiraten Sie in einem anderen Zivilstandskreis als dem des Verfahrens, kostet die Bewilligung CHF 30.

Starten Sie mit dem Gratis-Test

In weniger als einer Minute wissen Sie, welche Schritte auf Sie zukommen und in welcher Reihenfolge.

Gratis-Test starten +41 21 505 01 20